Immobilienrecht Berlin

Immobilienrecht Berlin – Mit Ihrem Rechtsanwalt auf der sicheren Seite

Das Immobilienrecht Berlin ist komplex und wirft häufig Fragen und Rechtsstreitigkeiten auf. Ob es der Kauf einer Eigentumswohnung ist, der Hausverkauf oder Baumaßnahmen, Käufer, Verkäufer und Bauherren sind vielen Fragen ausgesetzt, die kompetent und fachgerecht beantwortet werden wollen.

Die ganze Komplexität zeigen die wesentlichen Rechtsvorschriften, die das Immobilienrecht beinhaltet. Dazu gehören unter anderem das Immobilienkaufvertragsrecht, die Grundbuchordnung, das Beurkundungsgesetz, das Maklerrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Wohnraummietrecht. Und das sind nur einige Bereiche, die einen kurzen Überblick geben sollen.

Immobilienrecht Berlin

Immobilienrecht Berlin

Für viele Menschen bedeutet der Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks eine hohe Investition. Meist tätigt man sie nur einmal im Leben und knüpft viele Hoffnungen und Wünsche daran. Ihr Anwalt für Immobilienrecht Berlin steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Seien es Antworten auf Fragen, die Beratung in Rechtsfragen oder die Kontrolle der Verträge, mit Ihrem Anwalt für Immobilienrecht Berlin sind Sie auf der sicheren Seite.

Nachfolgend möchten wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen geben und Ihnen natürlich auch vorstellen, was wir für Sie tun können. Ihr Anwalt für Immobilienrecht Berlin begleitet Sie kompetent durch den gesamten Immobilienerwerbsprozess.

Immobilienrecht Berlin – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-5487 5353

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Berlin-Rechtsanwalt-Immobilienrecht.de

Immobilienrecht Berlin – Immobilien mit Ihrem Rechtsanwalt kaufen und verkaufen

Sei es der persönliche Wohntraum oder die sichere Geldanlage, der Grundstein für das neue Haus oder die lohnende Geldanlage ist die kompetente Beratung eines Anwaltes für Immobilienrecht Berlin. Nur so werden aus dem Traum kein Albtraum und aus der Investition kein schwarzes Loch. Schließen Sie rechtliche Risiken aus, ganz gleich ob im privaten oder gewerblichen Rahmen.

Investitionen in Immobilien sind äußerst beliebt. Ob in Berlin, Brandenburg oder bundesweit, wer jetzt eine Immobilie kauft, investiert richtig. Auch Immobilienverkäufer können zum aktuellen Zeitpunkt Immobilien gewinnbringend verkaufen. Die Preise sind gut, die Zinsen für Immobiliendarlehen im Vergleich sehr niedrig. Doch attraktiv ist die Geldanlage nur, wenn die rechtlichen Risiken bekannt, bzw. im Vorfeld behoben und/oder ausgeschlossen werden.

Tipps vor der Immobilientransaktion:

  1. Risiken im Überschwang der Freude nicht unterschätzen, bzw. vernachlässigen
  2. Die Kaufentscheidung nicht unter Zeitdruck treffen
  3. Den Makler kritisch hinterfragen
  4. Nicht allein auf die Beurkundung des Notars verlassen
  5. Anwalt für Immobilienrecht Berlin hinzuziehen

Wichtige Fragen zum Immobilienrecht Berlin vom Anwalt beantwortet

Im Vorfeld des Erwerbs der Immobilie kann Ihr Anwalt für Immobilienrecht wichtige Fragen beantworten. Einige der Fragen haben wir für Sie als kurzen Anhaltspunkt zusammengestellt.

  1. Bestehen Grundpfandrechte oder Grunddienstbarkeiten zugunsten von Banken oder anderen Dritten an dem ausgewählten Objekt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
  2. Ist das Objekt vielleicht denkmalgeschützt?
  3. Ist das Grundstück mit Altlasten belastet?
  4. Wie kann ich das Risiko vermeiden, dass der bisherige Eigentümer vor dem Verkauf noch Mietverträge abschließt?
  5. Auf welche Klauseln muss ich im Kaufvertrag besonders achten und welche sind nachteilig und welche zu meinen Gunsten?
  6. Wie kann ich die Zahlung des Kaufpreises absichern?
  7. Kann das Haftungsrisiko eingedämmt werden?

Das ist selbstverständlich nur ein kurzer Ausschnitt einige der Fragen, die sich im Immobilienrecht Berlin ergeben. Sie sollen kein persönliches Beratungsgespräch ersetzen und können es auch nicht. Ihr Anwalt für Immobilienrecht Berlin berät Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.

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Wie kann Ihnen Ihr Anwalt für Immobilienrecht Berlin helfen?

Was können wir als Anwalt für Immobilienrecht Berlin für Sie konkret tun? Auch zu dieser Frage können wir natürlich nur einen Auszug zu Ihrer Information darstellen, denn unsere Leistungen im Immobilienrecht sind viel umfassender. Einen ersten Überblick möchten wir Ihnen dennoch geben.

  1. Ihr Anwalt für Immobilienrecht kann Sie rechtlich und steuerlich bei allen Immobilientransaktionen begleiten.
  2. Wir erstellen und prüfen Immobilienkaufverträge. Sie erhalten von unserem Anwalt für Immobilienrecht Berlin eine umfassende Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten, wenn Grundstücke belastet sind, zum Beispiel mit Rechten zu Kreditsicherungszwecken.
  3. Sie erhalten von Ihrem Anwalt für Immobilienrecht Berlin eine Rechtsberatung und Rechtsvertretung gegenüber Banken.
  4. Wir begleiten Sie zu Vertragsverhandlungen. Sind gerichtliche oder außergerichtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenden Sie sich ebenfalls an Ihren Anwalt für Immobilienrecht Berlin.

Immobilienrecht Berlin für Hauskäufe

Das Immobilienrecht Berlin für Hauskäufe und Wohnungskäufe ist komplex. Das haben wir eingangs schon erwähnt. Wir möchten Sie nicht mit Paragraphen langweilen und Ihnen stattdessen wertvolle Tipps bereitstellen, die Ihnen beim Kauf einer Immobilie helfen können.

Lassen Sie sich den Energieausweis zeigen und diesen gegebenenfalls von einem Fachmann überprüfen. Sie sollten vorher wissen, ob die von Ihnen gewünschte Immobilie einen hohen Energieverbrauch hat oder sparsam ist. Dies kann Ihnen hohe Unterhaltskosten im Laufe der Jahre ersparen. Wurde das Haus nach dem 1. Februar 2002 gebaut, sollten Sie sich in jedem Fall erkundigen, ob eine energetische Sanierung Pflicht ist. Übersehen Sie dies und werden Sie erst nach dem Kauf darauf aufmerksam, kann dies die Kosten für den Immobilienkauf deutlich erhöhen. Zudem kann eine Nachfinanzierung notwendig sein, wenn der vorhandene Kreditrahmen nicht ausreicht.

Grundbuch und Bebauungsplan sollten Sie sich ebenfalls zeigen lassen. Im Grundbuch sind, neben der Lage und Größe der Immobilie, auch Lasten und Beschränkungen eingetragen. Im Bebauungsplan sind mögliche Beschränkungen festgehalten, die Sie kennen sollten, falls Sie später selbst Umbaumaßnahmen planen. Auch Altlasten sollten Sie in Erfahrung bringen, denn niemand wohnt gerne über Chemikalien oder Giften.

Sie sollten aber auch wissen, dass der Immobilienverkäufer verpflichtet ist, Sie über bekannte Mängel zu informieren. Tut er dies nicht, hat dies rechtliche Konsequenzen für den Verkäufer.

Immobilienrecht Berlin für Wohnungen – Das Wohneigentumsrecht

Planen Sie den Kauf einer Eigentumswohnung, müssen Sie wissen, dass Sie mit dem Kauf Teil der Eigentümergemeinschaft werden. Das Immobilienrecht Berlin für Eigentumswohnungen ist ganz anders gelagert als es in einem Mietverhältnis der Fall ist. Sie als Teil der Eigentümergemeinschaft zahlen für Strom, Abwasser, Verwaltung und Instandhaltung. Diese Kosten werden über das sogenannte Hausgeld getragen, das monatlich zu zahlen ist.
Sie können aber nicht allein entscheiden, wann zum Beispiel das Treppenhaus gestrichen werden soll oder ob Ihnen die Außenfassade nicht mehr gefällt. Das Wohneigentumsrecht regelt, dass diese Beschlüsse in der Eigentümerversammlung mehrheitlich gefasst werden. Lassen Sie sich Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümerversammlungen zeigen. So wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen und ob in nächster Zeit Renovierungen oder Sanierungen geplant sind.

Möchten Sie die Eigentumswohnung kaufen und anschließend vermieten, müssen Sie sich gut im Mietrecht auskennen oder Sie lassen sich von Ihrem Anwalt für Immobilienrecht Berlin beraten.

Immobilienrecht Berlin für Bauherren

Bauherren freuen sich. Das Grundstück wird gekauft und dann wird endlich der Traum vom Eigenheim verwirklicht. Stein für Stein geplant und nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen realisiert. Doch Vorsicht, das Baurecht sieht so einigen bürokratischen Aufwand vor. Bevor Sie die Bagger kommen lassen, steht noch einiges an. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt für Immobilienrecht Berlin helfen. Sie können zum einen den bürokratischen Aufwand minimieren und zum anderen manch böse und später teure Falle umgehen.

Der Bebauungsplan ist zunächst das A und O, denn hier ist geregelt, was auf dem Grundstück gebaut werden darf. Aber auch die Landesbauordnung ist wichtig, denn Sie müssen den Baubeginn anmelden und zahlreiche Anträge stellen. Ein Fehler in der Vorbereitung und Planung kann Sie teuer zu stehen kommen. Verzögert sich der Baubeginn, Sie haben aber schon Handwerker bestellt, müssen Sie für Leistungen zahlen, die nicht erbracht werden können.

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Immobilienrecht Berlin – Das Immobilienkaufvertragsrecht

Wann kommen Sie mit dem Immobilienrecht in Berührung? Natürlich, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Das Immobilienrecht ist aber so komplex, dass es zu unterscheiden gilt. Am häufigsten werden Sie mit dem Immobilienkaufvertragsrecht in Berührung kommen, während andere Teile des Immobilienrechts eher unwesentlich für Sie sind.

Das Immobilienkaufvertragsrecht ist vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, geregelt. Wichtig zu wissen: Kaufverträge über Grundstücke sind beurkundungspflichtig laut § 311b BGB. Der Rechtsübergang findet statt, sobald der Grundbucheintrag geändert wurde. Die Eigentumsübertragung in Anwesenheit des Käufers und Verkäufers notariell stattfinden. Eine Stellvertretung, zum Beispiel durch Ihren Anwalt für Immobilienrecht Berlin, ist zulässig. Zu den wichtigsten Begriffen im Kaufvertragsrecht gehören die Auflassungsvormerkung, die Belastungsvollmacht, die Grundschuld, das Vorkaufsrecht, die Kaufpreisfälligkeit oder der Nutzen- und Lastenübergang. Gerne erklären wir Ihnen den genauen Inhalt und die Gestaltung des Immobilienkaufvertrages persönlich in unserer Anwaltskanzlei in Berlin.

Immobilienrecht Berlin – Den Immobilien Kaufvertrag anwaltlich prüfen lassen

Wir haben Sie jetzt kurz zum Immobilienkaufvertragsrecht informiert. Doch warum sollten Sie den Immobilien Kaufvertrag anwaltlich prüfen lassen? Kaufverträge im Immobilienrecht haben rechtliche Besonderheiten.

Gemeint sind folgende Immobilien Kaufverträge:

  1. Ein bebautes oder unbebautes Grundstück
  2. Eigentumswohnungen oder Teileigentumseinheit
  3. Eine zu bauende Eigentumswohnung
  4. Ein Mehrfamilienhaus

Selbst ein notariell verfasster Kaufvertrag kann für Sie nachteilig sein, wenn er den Verkäufer bevorteilt. Für Sie als Laien nicht immer erkennbar, denn die juristische Fachsprache darf auch gerne als „Fachchinesisch“ bezeichnet werden. Liegt ein Standardvertrag vor, ist sowieso Vorsicht geboten. Jede beteiligte Person möchte natürlich zu ihrem eigenen Vorteil handeln. Der Verkäufer möchte einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen. Der Makler möchte einen möglichst schnellen Verkauf erzielen, denn er lebt von den Provisionen. Und der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und muss die rechtliche Seite wahren, aber keine Interessen vertreten.

Anwaltliches Gutachten für Ihren Immobilien Kaufvertrag

Gerne prüfen wir Ihren Immobilien Kaufvertrag und erstellen Ihnen nach der Prüfung ein anwaltliches Gutachten. Das Gutachten enthält die Prüfung aller zur Verfügung gestellten Unterlagen und weist Sie auf rechtliche Schwierigkeiten hin. Sie erhalten im Gutachten ausformulierte Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zugunsten Ihrer Interessen. Wünschen Sie eine persönliche oder telefonische Besprechung zum Prüfungsergebnis, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich.

Unser Ziel ist es, Sie sicher beim Kauf Ihrer Immobilie zu begleiten und Ihre Interessen zu vertreten. Nicht immer steckt eine böswillige Absicht hinter Fehlern, aber letztlich denkt nun mal jeder zuerst an seine eigenen Interessen und das sollten Sie auch. Immerhin handelt es sich beim Immobilienkauf um große Summen, die sicher und gut investiert werden sollen.

Immobilienrecht Berlin, Mietrecht und Familienrecht?

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, inwieweit und warum das Immobilienrecht Berlin, das Mietrecht und das Familienrecht zusammenhängen. Leider gibt es hier viel öfter einen Bezug als man vielleicht denken mag.

Mietrechte, Kaufrechte und Nutzungsrechte stehen ganz oft im Zusammenhang mit familiären Uneinigkeiten und Streitigkeiten. Schenkungen, Eheverträge, Erbrecht, Immobilienbesitz ist leider häufig Ursache für Streitigkeiten in Familien. Ihr Anwalt für Immobilienrecht Berlin berät Sie gerne zu folgenden Themenschwerpunkten, die unserer Erfahrung nach besonders häufig Anlass für den Rechtsbeistand eines Anwaltes sind.

Beratungsschwerpunkte Immobilienrecht + Familienrecht /Erbrecht

  1. Ihr Anwalt für Immobilienrecht Berlin berät Sie gerne, ob ein Ehevertrag oder andere ehervertragliche Regelungen sinnvoll sind, sofern vor der Eheschließung eine Immobilie vorhanden ist oder der Kauf geplant ist.
  2. Während der Ehe wird der Kauf einer Immobilie oder Eigentumswohnung getätigt. Es kann durchaus sinnvoll sein vor dem Abschluss des Kaufvertrages Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, um späteren Ärger auszuschließen.
  3. Bei einer Trennung oder Scheidung kann es bei Vorhandensein von Vermögenswerten in Form von Immobilien sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht Berlin hinzuzuziehen.

Das Grundstücksrecht im Immobilienrecht Berlin

Das Grundstücksrecht wird ganz häufig im Zusammenhang mit dem Immobilienrecht erwähnt. Das verwundert nicht, steht es doch auch im engen Zusammenhang. Zum einen im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf und zum anderen leider auch bei zahlreichen Nachbarstreitigkeiten, für Sie sich ebenfalls Hilfe beim Rechtsanwalt für Immobilien Recht Berlin suchen können.

Im Grundstücksrecht werden alle Themen rund um den Grundstückskaufvertrag und dinglichen Rechten an Grundstücken behandelt. Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Da es sich bei einem Grundstück nicht um eine bewegliche Sache handelt, kann diese nicht durch einen äußeren, sichtbaren Akt übertragen werden. Daher erfolgt die Eigentumsübertragung durch die Auflassung, die notariell beurkundet werden muss. Die Übergabe wird schließlich durch die Eintragung der Rechtsänderung ins Grundbuch ersetzt (§ 873 BGB).

Das Grundstücksrecht und die Nachbarn

Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken, für die nur ein Grundbuchblatt geführt wird (§ 3 Absatz 1 Grundbuchordnung). Damit ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche genannt. Zum Grundstück gehört alles, was mit diesem über und unter der Erdoberfläche verbunden ist.

Soweit so gut und so klar rechtlich geregelt. Doch lassen sich Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht immer vermeiden. Unklare Grundstücksgrenzen, Bäume und Sträucher, die in den Nachbargarten wachsen, das Carport, das für Ärger sorgt oder das neue Gartenhäuschen, das die Aussicht versperrt, solche Ärgernisse landen nicht selten beim Rechtsanwalt. Auch bei unserem Rechtsanwalt können Sie sich anwaltliche Hilfe suchen, wenn Sie selbst unzufrieden sind oder Ihr Nachbar mit Maßnahmen Ihrerseits nicht einverstanden ist.

Rechtsanwälte für Immobilienrecht Berlin, Brandenburg und bundesweit

Unsere Kanzlei hat sich auf immobilienrechtliche Fragen spezialisiert und hat ihren Standort in Berlin. Darüber hinaus vertreten wir auch Mandanten in Brandenburg, bundesweit und auch in Israel und England. Die Zielgruppe unserer Kanzlei sind Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen, Wohnungs- und Hauseigentümer, Grundstückseigentümer, Immobilienverwalter, Vermieter, Immobiliengesellschaften und Makler.

Unser Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns Ihr Vertrauen schenken und wir für Ihr Recht tätig werden können.

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