Grundstücksrecht Berlin

Grundstücksrecht Berlin – Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Grundstücksrecht Berlin, das ist ein komplexes Rechtsthema indem wir als Rechtsanwalt für Grundstücksrecht und Immobilienrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Rechtsfragen sind.

Nachfolgend möchten wir Ihnen das Rechtsgebiet Grundstücksrecht und unsere Leistungen als Rechtsanwalt für Grundstücksrecht Berlin vorstellen. Sie können unseren Anwalt für Grundstücksrecht in Berlin und bundesweit beauftragen. Wir betreuen unsere Mandanten in Berlin, Brandenburg und bundesweit. Mit diesem Service möchten wir es Ihnen möglich machen Ihre Immobilie und/oder Ihr Grundstück in Berlin rechtssicher betreuen zu lassen, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz in Hamburg, Köln, Frankfurt oder München haben. Anders herum freuen wir uns natürlich auch, wenn Sie in Berlin ansässig sind und Ihre Rechtsfragen mit uns klären, wenn sich das Grundstück außerhalb Berlins oder Brandenburgs befindet.

Grundstücksrecht Berlin

Grundstücksrecht Berlin

Das Rechtsgebiet Grundstücksrecht Berlin – Beratung und Service

Das Rechtsgebiet Grundstücksrecht Berlin ist ein Teilbereich des umfassenden Immobilienrechts. Auch wenn die beiden Begriffe gerne synonym verwendet werden, stimmt dies nicht so ganz. Das Grundstücksrecht bezeichnet das Eigentumsrecht am Grundstück, das sich direkt aus der Eigentümerposition herleitet. Genau definiert ist das Grundstücksrecht in §§ 905 ff. BGB. Darüber hinaus wird das Grundstücksrecht länderspezifisch in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen geregelt.

Unsere Leistungen als Rechtsanwalt für Grundstücksrecht in Berlin:

  1. Gestalten und prüfen von Verträgen
  2. Erbbaurecht und Enteignungsrecht
  3. Beratung zu Erwerb, Übertragung, Nutzung, Belastung und Veräußerung
  4. Erbbaurecht und Enteignungsrecht
  5. Steuerrecht u.a. Grundsteuer und Grunderwerbssteuer
  6. Grundstücksbelastungen u.a. Nießbrauch und Reallasten
  7. Kreditsicherungsrecht u.a. Hypothek und Grundschuld
  8. Vormerkung, Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht
  9. Zwangsverwaltung und Insolvenz

Weitere Rechtsgebiete rund um das Immobilienrecht, in denen wir Sie als Rechtsanwalt vertreten, sind das Maklerrecht, das Nachbarrecht, das Wohneigentumsrecht, das Immobilienrecht, das Mietrecht und das Pachtrecht.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Anwalt für Grundstücksrecht in Berlin. Seit vielen Jahren stehen wir unseren Mandanten mit Kompetenz in allen Rechtsfragen des Grundstücksrechts zur Seite. Ihre Interessen stehen bei uns im Mittelpunkt und gemeinsam mit Ihnen suchen wir Lösungen für Ihre Rechtsfragen.

Immobilienrecht Berlin – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-5487 5353

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Berlin-Rechtsanwalt-Immobilienrecht.de

Die häufigsten Rechtsfragen im Grundstücksrecht Berlin

Tatsächlich sind es häufig vermeintliche „Kleinigkeiten“, die zu bösen Nachbarschaftsstreitigkeiten führen und an denen sich die Gemüter entzünden. Diese „Kleinigkeiten“ stellen häufige Rechtsfragen im Grundstücksrecht dar und beschäftigen deutsche Gerichte, sofern sich der Konflikt nicht außergerichtlich lösen lässt. Unser Anliegen als Rechtsanwalt für Grundstücksrecht Berlin ist es immer zunächst zu versuchen eine friedliche Einigung zu erzielen.

Folgende Inhalte gehören unter anderem zu den häufigsten Rechtsfragen im Grundstücksrecht:

  1. Überwuchs von Bäumen und Sträuchern
  2. Grenzfragen zu Grenzabständen zwischen zwei Gebäuden
  3. Uneinigkeiten zu Fenstern und Lichteinfall
  4. Privatrechtlicher Immissionsschutz
  5. Beeinträchtigungen durch Rauchen und Grillen
  6. Hammerschlag- und Leiterrecht (Betreten des Nachbargrundstücks zwecks Bauarbeiten)
  7. Grundstücksnutzung (u.a. Errichtung eines Carports)

Das ist nur ein kleiner Auszug aus den Inhalten der Rechtsfragen bezüglich des Grundstücksrechts, die meist nachbarschaftliche Streitigkeiten betreffen. Darüber hinaus vertreten wir Sie als Mandant in den bereits genannten Rechtsgebieten im Grundstücksrecht Berlin, die wir eingangs schon erwähnt und nun genauer erläutern möchten.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht – Rechtsanwalt Berlin

Wenn Sie planen ein Grundstück zu kaufen, dann ist die Bebaubarkeit des Grundstücks meist von größtem Interesse. Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht hängen eng zusammen, denn kann das Grundstück überhaupt bebaut werden? Welche Aspekte müssen Sie beachten? Und wie sieht es dann mit dem Immobilienrecht aus? Unser Rechtsanwalt Grundstücksrecht Berlin unterstützt Sie anwaltlich bei der Wahrung Ihrer Interessen und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Einige Rechtsfragen haben wir bereits genannt. Aus dem Grundstücksrecht Berlin ergeben sich zahlreiche weitere Fragen und Probleme, bei denen wir Ihnen als Anwalt Grundstücksrecht Berlin hilfreich zur Seite stehen können.

Kann und wird der Kaufpreis vertragsgemäß gezahlt werden? Aus der Sicht des Verkäufers eine wichtige Frage. Aus der Sicht des Käufers steht die Finanzierungsfrage an erster Stelle, aber auch die Frage, hat der Verkäufer möglicherweise Mängel verschwiegen und ergeben sich daraus Probleme das Grundstück nach Ihren Wünschen zu bebauen?

Weitere Fragestellungen im Grundstücksrecht Berlin können sein:

  1. Ist der Gewährleistungsausschluss wirksam?
  2. Besteht ein Rücktrittsrecht des Grundstückskaufs?
  3. Sind Grundstücksvertrag, Bauträgervertrag, Werksvertrag, Maklervertrag und/oder Architektenvertrag anwaltlich geprüft?
  4. Sind möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend zu machen?

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Wann wird ein Grundstückskaufvertrag wirksam? Ihr Anwalt klärt auf.

Sie können eine Antiquität mit einem formlosen Kaufvertrag verkaufen, aber ein Grundstück können Sie nicht formlos kaufen. Damit der Grundstückskaufvertrag rechtlich wirksam wird und Bestand hat, müssen in Deutschland laut Gesetz Vorschriften eingehalten werden.

Jeder Grundstückskaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit gem. § 311 b Bürgerliches Gesetzbuch der notariellen Beurkundung, damit die Vertragsparteien über die Tragweite ihres Handelns auch aufgeklärt werden. Dabei hat der Verkäufer die Pflicht dem Käufer das Eigentum am Grundstück zu übertragen. Die Pflicht des Käufers ist es, den Vertrag seinerseits zu erfüllen, in der Regel betrifft dies die Zahlung des Kaufpreises. Neben diesen Primärpflichten können aber schuldrechtlich, mit Rücksicht auf die Vertragsautonomie der Parteien, zahlreiche weitere vertragliche Verpflichtungen vereinbart werden.

Der Notar ist zur Neutralität und Wahrung der Gesetze verpflichtet. Es ist nicht verpflichtet Verkäufer und Käufer hinsichtlich möglicher Nachteile des Kaufvertrages zu beraten. Neben schuldrechtlichen Fragen aus der notariellen Urkunde berät Sie unser Rechtsanwalt Grundstücksrecht Berlin auch hinsichtlich Ihrer eigentumsrechtlichen Ansprüche, etwaiger beschränkter dinglicher Rechte, Grunddienstbarkeiten, einem evtl. vereinbarten Nießbrauchsrecht und dinglichem Vorkaufsrecht sowie bei Fragen zu den Grundpfandrechten, Grundschuld und Hypothek.

Grundstücksrecht Berlin – Die Auflassung im Grundbruchrecht

Die Auflassung / Auflassungsvormerkung im Grundbuchrecht, auch als Eigentumsvormerkung bezeichnet, ist ein ganz wesentlicher Bereich im Grundstücksrecht Berlin. Unter der Auflassung versteht man die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, dem Käufer das Grundstück und / oder die Immobilie zu verkaufen. Die Auflassung ist Bestandteil des notariellen Kaufvertrages. Für den Käufer ist die Auflassung die rechtsverbindliche Zusage, als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden.

Doch warum ist eine Auflassungsvormerkung überhaupt notwendig, wenn doch bereits ein notarieller Kaufvertrag besteht?
Die Begründung ist relativ einfach. Mit der Auflassungsvormerkung wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt. Mit diesem Eintrag ist es dem Verkäufer nicht mehr möglich Änderungen im Grundbuch vornehmen zu lassen, zum Beispiel das Grundstück zu belasten.

Obwohl vielfach die Begriffe Auflassung und Auflassungsvormerk synonym verwendet werden, stimmt dies nicht so ganz. Die Auflassungsvormerkung ist die reine Vormerkung im Grundbuch, während die Auflassung die tatsächliche Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer in das Grundbuch darstellt.

Grundstücksrecht Berlin – das Nießbrauchrecht und seine Tücken

Als Anwalt für Grundstücksrecht Berlin möchten wir gerne noch auf das Nießbrauchrecht eingehen, dass beim Grundstückskauf oder Immobilienkauf zu Schwierigkeiten führen kann. Das Nießbrauchrecht bezeichnet das Recht, welches die Nutzungen einer Sache oder eines Rechtes zu ziehen ermöglicht.
Konkret bedeutet dies, das Nießbrauchrecht ist ein unveräußerliches und unvererbliches Recht, das dem Berechtigten gestattet, die Nutzungen einer Sache zu beziehen. Im Falle des Immobilienrechts bedeutet das Nießbrauchrecht, dass eine Immobilie auch vermietet werden könnte, statt diese selbst zu bewohnen.

Beispiel des Nießbrauchrechts: Die Tochter oder Sohn erhalten das Haus ihrer Eltern als Eigentum. Im Gegenzug erhalten die Eltern das Nießbrauchrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Das Nießbrauchrecht berechtigt die Eltern das Haus zu bewohnen oder dieses zu vermieten. Im Grundbuch steht nun das Kind als reiner Eigentümer und die Eltern als Nießbraucher.
Wechselt nun der Eigentümer, bleibt das Nießbrauchrecht der Eltern bestehen, sofern dieses notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen wurde. Die Immobilie, für die ein Nießbrauchrecht besteht, ist also nur schwer zu vermitteln, solange das Nießbrauchrecht besteht.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn Sie an einem Grundstück oder einer Immobilie mit eingetragenem Nießbrauchrecht interessiert sind.

Ihr Anwalt für Grundstücksrecht Berlin rät: Was Sie über das Grundstück wissen sollten

Die Lage ist gut und der Preis ist günstig. Aber reichen diese Informationen aus, um das gewünschte Grundstück bedenkenlos zu kaufen? Nein, denn Sie sollten weit mehr wissen, bevor Sie sich später ärgern oder gar eine Fehlinvestition getätigt haben.

Um das Grundstück besser kennenzulernen, sollten Sie sich den Grundbucheintrag genauer anschauen. Im Grundbuch wird nicht nur der Eigentümer, Lage und Größe eingetragen. Hier sind auch Informationen zu Lasten und Beschränkungen zu finden. So könnte auf dem Grundstück früher einmal industriell gearbeitet worden sein und die vorherige Nutzung erlaubt keine Bebauung mit Wohnimmobilien. Auch die Grunddienstbarkeit und Beschränkungen bezüglich des Aus- und Umbaus sind im Grundbucheintrag festgehalten. Gerne sind wir Ihnen als Anwalt für Grundstücksrecht Berlin behilflich die Informationen zu verstehen und zu prüfen, ob das gewünschte Grundstück für Ihr Bauvorhaben geeignet ist.

Ihr Rechtsanwalt für Grundstücksrecht Berlin berät: Grundschuld oder Hypothek?

Im Grundstückskauf stellt sich die Frage der Finanzierung. Grundschuld oder Hypothek? Natürlich können wir die Frage nicht pauschal beantworten, denn wir kennen Ihre persönliche Situation nicht. Wir möchten Ihnen die beiden Finanzierungsmöglichkeiten im Grundstückskauf kurz erläutern.
Gerne berät Sie unser Rechtsanwalt für Grundstücksrecht persönlich.

Die Hypothek
Die Hypothek ist ein Begriff aus der Immobilienfinanzierung. In der Regel werden Grundstücke und/oder Immobilien mit einem Darlehen finanziert. Der Kreditgeber, in der Regel die Bank, stellt die Kreditsumme zur Verfügung. Dafür erhält die Bank im Gegenzug das Recht die Immobilie zu verwerten, falls Sie als Kreditnehmer das Hypothekendarlehen nicht mehr zurückzahlen können. Die Hypothek dient dem Kreditgeber also als Sicherheit gegen einen möglichen Zahlungsausfall und zählt zum Grundpfandrecht. Die Hypothek wird immer in das Grundbuch eingetragen. Das Grundbuchamt trägt den Gläubiger, die Forderungssumme, den Zinssatz und alle Nebenleistungen mit ihrem Wert ein.

Die Grundschuld
Die Grundschuld ist ebenfalls ein Grundpfandrecht, weist aber große Unterschiede zur Hypothek auf. Die Hypothek bezieht sich immer auf eine konkrete Forderung. Das tut die Grundschuld nicht. Während die Hypothek im Laufe der Tilgung sinkt, bleibt die Grundschuld in vollem Umfang bestehen. Die Hypothek erlischt, sobald die letzte Rate gezahlt wurde. Der Kreditgeber hat nun keinen Anspruch mehr auf das Grundstück oder die Immobilie. Bei der Grundschuld hingeben bleibt diese in voller Höhe bestehen, auch wenn das Immobiliendarlehen bereits getilgt wurde.

Grundschuld vs. Hypothek
Die Grundschuld hat die klassische Hypothek nahezu komplett verdrängt, da sie weniger aufwendig und kostspielig ist. Das hat gute Gründe, denn die Grundschuld hat sowohl für den Kreditgeber als auch für den Kreditnehmer Vorteile.

Besonders vorteilhaft für den Kreditgeber ist die schnellere Zwangsvollstreckung im Falle einer Zahlungsunfähigkeit. Hat der Kreditnehmer einige Monate seine Raten nicht tilgen können, kann der Kreditgeber ohne gerichtliches Mahnverfahren oder Pfändungsantrag die Zwangsversteigerung einleiten.

Aber auch für den Kreditnehmer hat die Grundschuld ihre Vorteile. Sie können die im Grundbuch eingetragene Grundschuld für einen neuen Kredit nutzen, zum Beispiel für eine Modernisierung oder Sanierung. Dazu müssen Sie dann keinen neuen Grundbucheintrag vornehmen lassen. Hinzu kommt, dass auch bei einer Umschuldung keine Löschung und kein neuer Grundbucheintrag vorgenommen werden müssen. Damit können Sie ca. 1.000,- Euro sparen, die schnell für einen neuen Eintrag ins Grundbuch fällig werden.

Ihr Rechtsanwalt für Grundstücksrecht Berlin berät: Die Aufklärungspflicht

Die Aufklärungspflicht ist auch beim Grundstückskauf oder Immobilienkauf ein wesentlicher Bestandteil. Der Verkäufer ist gut beraten dem Käufer nichts zu verschweigen, denn neben dem juristischen Ärger können verschwiegene Mängel teuer werden.
Unter die Aufklärungspflicht fallen zum Beispiel Altlasten, die eine Nutzung des Grundstücks einschränken. Ihnen als Käufer stehen Gewährleistungsrechte sowie das Recht vom Rücktritt aus dem Kaufvertrag zu. Nun müssen Sie aber beweisen, dass der Verkäufer bewusst, bzw. arglistig getäuscht hat.
Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht beraten wir Sie zur Aufklärungspflicht und vertreten Sie anwaltlich, wenn Sie vom Verkäufer getäuscht wurden.

Rechtsanwalt Grundstücksrecht Berlin – Immobilienrecht und Wohneigentumsrecht

Als Rechtsanwalt für Grundstücksrecht Berlin beraten und vertrete ich Sie im gesamten Immobilienrecht und Wohneigentumsrecht. Sie können unsere Beratung in Berlin und ganz Deutschland in Anspruch nehmen. Wenn Sie außerdem einen kompetenten Notar benötigen, der Ihren Grundstückskauf begleitet, empfehlen wir Ihnen gerne einen unserer Partner aus Berlin oder Deutschland.

Neben den bereits genannten Tätigkeitsbereichen bieten wir Ihnen auch im Erbrecht, das im Zusammenhang mit dem Immobilienrecht steht, unsere Beratung an. Gerade das Wohnrecht und der Nießbrauch können im Erbrecht zu Streitigkeiten führen, die sich letztlich nicht ohne anwaltliche Beratung und später möglicherweise Vertretung aus der Welt schaffen lassen. Wir bieten unsere Beratung in der Vorsorgeplanung und wenn der Erbfall eingetreten ist. Senden Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen als Partner in Berlin und Deutschland jederzeit mit Beratung und anwaltlicher Hilfe zur Seite.

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