Liegenschaftsrecht Berlin

Liegenschaftsrecht Berlin – RA für Immobilienrecht berät

Das Liegenschaftsrecht Berlin hat für Sie erst eine Bedeutung, wenn Sie eine Immobilie und/oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten.

Zitat:

„Der Begriff der Liegenschaften umfasst Grundstücke und Gebäude (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Vermessungsgesetzes) Demgegenüber ist im BGB überwiegend
nur von Grundstücken die Rede (vgl. §§ 873 ff. BGB), weil Gebäude grundsätzlich
das rechtliche Schicksal der Grundstücke teilen.“

Das sagt Ihnen nicht viel? Können wir als Rechtsanwalt für Immobilienrecht verstehen, denn das ist nur der erste Satz eines schwer verständlichen Rechtsgebietes, das überwiegend als Grundstücksrecht bekannt ist und auch unter dieser Bezeichnung ausführlicher behandelt wird.

Liegenschaftsrecht Berlin

Liegenschaftsrecht Berlin

Wir wollen Ihnen nachfolgend unseren Service als Rechtsanwalt für Immobilienrecht bezüglich des Liegenschaftsrechts etwas genauer vorstellen und laden Sie herzlich zu einem persönlichen Beratungsgespräch in unsere Anwaltskanzlei in Berlin ein.

Liegenschaftsrecht Berlin – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-5487 5353

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Berlin-Rechtsanwalt-Immobilienrecht.de

Liegenschaftsrecht Berlin – Liegenschaftstransaktionen mit Expertise des Anwalts

Wenn in Deutschland ein Grundstück, eine Immobilie oder ein Grundstück mit Immobilie verkauft oder gekauft werden soll, hängt dies mit zahlreichen Gesetzen zusammen, die ohne juristischen Beistand kaum zu verstehen sind.
Haben Sie ein Interesse an einem Grundstück, müssen Sie zunächst wissen, ob und wie dieses Grundstück bebaubar ist. Manche Grundstücke sind nur gewerblich zu bebauen, andere wiederum nur für privates Eigentum. Dann müssen Sie wissen, ob die Gemeinde Vorschriften zur Bebauung erlassen hat. Aber auch der Flächennutzungsplan und das Bauplanungsrecht müssen Ihnen bekannt sein, wenn Sie eine Liegenschaftstransaktion vornehmen möchten. Bestehen vielleicht Baulasten und Grundschulden an der Liegenschaft, die Sie erwerben möchten?

Viele Fragen, die über das Liegenschaftsrecht Berlin beantwortet werden und bei deren Beantwortung Ihnen der Rechtsanwalt für Immobilienrecht hilft.

Liegenschaftsrecht Berlin – Unser Service im Immobilienrecht

Als Anwalt für Immobilienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten zum Liegenschaftsrechts sowie weiteren Bereichen des Immobilienrechts, die wir Ihnen vorstellen.

  1. Beratung und Gestaltung von Verträgen
  2. Sicherstellung der Lastenfreiheit von Liegenschaften
  3. Treuhänderische Kaufabwicklung
  4. Führung von Kaufpreisverhandlungen
  5. Beantragung notwendiger Genehmigungen
  6. Steuerrechtliche Beratung
  7. Rechtsschutz bei Vertragsverletzungen

Unter das Immobilienrecht fallen auch alle Vorschriften und Gesetze, die Vermietung und Verpachtung betreffen. Im weiteren Sinne gehören diese ebenfalls zum Liegenschaftsrecht, wenn Sie den Bau eines Mehrfamilienhauses planen, dessen Wohnungen vermietet oder verkauft werden sollen. Ganz egal, welches Bauvorhaben Sie planen, wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Liegenschaftsrechts und Immobilienrechts in Berlin, Brandenburg und bundesweit.

Liegenschaftsrecht Berlin – Finanzierung des Grundstücks

Im Zusammenhang mit dem Liegenschaftsrecht Berlin steht auch die Finanzierung des Grundstücks. In der Regel werden in Deutschland Grundstückskäufe mit einer Hypothek oder der Grundschuld getätigt.
Die Hypothek ist in §§ 1113 ff. BGB geregelt und an die Wirksamkeit der gesicherten Geldforderung gebunden. Ist die Geldforderung beglichen, erlischt auch die Hypothek. Wird die Forderung an einen anderen übertragen, geht die Hypothek damit an den neuen Gläubiger über.
Im Gegensatz dazu ist die Grundschuld §§ 1191 ff. BGB nicht an die Geldforderung gebunden, sondern besteht auch, wenn die Geldforderung erloschen ist. Interessant für den Immobilienkäufer, er kann nach Begleichung der Geldforderung die Grundschuld für eine nächste Finanzierung heranziehen und muss damit kein neues Darlehen inklusive Darlehenssicherung aufnehmen.

Welche Finanzierungsform für den Kauf Ihrer Liegenschaft passend ist, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin.

Beratung zum Liegenschaftsrecht Berlin

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Liegenschaftsrechts Berlin. Als Anwalt für Immobilienrecht können Sie sich in allen Fragen rund um das Liegenschaftsrecht Berlin und Immobilienrecht kontaktieren. Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf oder schildern Sie mir Ihren Fall per Mail. Ich bin als Anwalt für Liegenschaftsrecht und Immobilienrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit tätig.

Weitere Informationen zum komplexen Immobilienrecht Berlin finden Sie auf unseren Unterseiten, die verschiedene Themen des Immobilienrechts behandeln.

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Telefon 030-5487 5353

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Berlin-Rechtsanwalt-Immobilienrecht.de