Wohneigentumsrecht Berlin

Wohneigentumsrecht Berlin – Rechtsfragen von Ihrem Anwalt für Immobilienrecht beantwortet

Das Wohneigentumsrecht Berlin stellt Eigentümer und Verwalter immer wieder vor Herausforderungen. Manchmal missverständlich, manchmal unklar und manchmal auch ohne ein eindeutiges Urteil, lässt das Wohneigentumsrecht Berlin immer wieder Fragen offen.

Wohneigentumsrecht Berlin

Wohneigentumsrecht Berlin

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, erhalten Sie das Sondereigentum an Ihrer Wohnung. Gleichzeitig erhalten Sie auch einen Mieteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Doch welche Rechte und Pflichten haben Sie mit Ihren jeweiligen Eigentumsanteilen? Und wer bestimmt zu welchen Teilen mit? Diese und andere Fragen versuche ich als Anwalt für Wohneigentumsrecht Berlin in Kürze zu beantworten.

Für einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin oder senden Sie mir eine Mail.

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Wohneigentumsrecht Berlin – Das Sondereigentum

In Deutschland gibt es mehr als 4,5 Millionen Eigentumswohnungen. Mit dem Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG genannt, werden die Rechte und Pflichten geregelt. Leider reicht das WEG nicht aus, denn allein in den letzten Jahren wurden tausende Gerichtsentscheidungen gefällt, weil das Wohneigentumsgesetz viele Fragen aufwirft.

Das Sondereigentum ist mit dem Mieteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum verbunden. Von der Größe des im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteils hängt die Beteiligung des Wohnungseigentümers an den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums ab. Laut WEG § 5 WEG Abs. 1 wird das Sondereigentum als bestimmte Räume sowie zu diesen Räumen gehörende Bestandteile des Gebäudes definiert. Aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebend, können alle Teile, die nicht zwingend als Gemeinschaftseigentum anzusehen sind, als Sondereigentum definiert werden.

Klingt das verständlich? Nein, und genau deshalb entstehen immer wieder Unklarheiten und leider auch Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Das Wohneigentumsrecht Berlin lässt einfach zu viele Fragen offen. Gerne berate und vertrete ich Sie zu allen Fragen rund um das Wohneigentumsrecht Berlin und helfe Ihnen auch die Teilungserklärung zu verstehen.

Wohneigentumsrecht Berlin – Das Gemeinschaftseigentum

Zum Gemeinschaftseigentum gehören unter anderem das Dach, die Außenwände und Fassaden, die Heizungsanlage, die Wohneingangstüren, die Kellergänge, der Flur, das Treppenhaus und Garten und/oder Terrasse. Nun können aber beispielsweise der Garten oder Teile des Gartens mit dem Sondernutzungsrecht deklariert werden. Ein Sondereigentum ist nicht möglich, da die Flächen des Gartens oder der Terrasse nicht in sich abgeschlossen sind. Mit dem Sondernutzungsrecht des Gemeinschaftseigentums kann der betreffende Eigentümer ermächtigt werden die Fläche alleine zu nutzen.

Auch das klinkt kompliziert und ist es leider auch. Denn die Erteilung des Sondernutzungsrechtes kann nicht allein über das Wohneigentumsrecht definiert werden, sondern bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die Zustimmung muss mehrheitlich getroffen werden. Was aber, wenn nicht alle Eigentümer einverstanden sind?

Oder was passiert innerhalb des Gemeinschaftseigentums, wenn einige Eigentümer der Ansicht sind der Fahrstuhl bedarf einer Modernisierung? Oder die Fassaden müssen gestrichen werden? Innerhalb des Gemeinschaftseigentums entstehen auch wieder zahlreiche Unklarheiten und Streitigkeiten, die nicht allein über das Wohneigentumsrecht Berlin geklärt werden können.

Gerne berate und vertrete ich Sie zu allen Fragen rund um das Wohneigentumsrecht Berlin und helfe Ihnen auch innerhalb Ihrer Interessen das Gemeinschaftseigentum betreffend, zu Ihrem Recht zu kommen.

Wohneigentumsrecht Berlin – Anwalt für Immobilienrecht

Das Wohneigentumsrecht Berlin ist ein Bereich innerhalb des sehr umfassenden Immobilienrechts. Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht berate und vertrete ich Sie als meinen Mandanten in Konflikten rund um das Wohneigentumsrecht Berlin. Ich strebe immer zunächst eine außergerichtliche Lösung an, denn Eigentümer, die sich vor Gericht treffen, sind anschließend schlechte Nachbarn.

Neben Unklarheiten und Streitigkeiten haben Sie in mir als Rechtsanwalt für Immobilienrecht auch einen kompetenten Ansprechpartner, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen möchten. Gerne berate ich Sie vom ersten Interesse bis zum endgültigen Abschluss des Kaufvertrages. Ich erstelle und prüfe Immobilienkaufverträge, gehe mit Ihnen die Konditionen der Eigentumswohnung durch, schaue mit Ihnen die Teilungserklärung an und beraten Sie auch gerne zur Finanzierung.

Sie möchten eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage kaufen und anschließend vermieten? Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht begleite ich auch gerne diesen Prozess, denn für die Vermietung einer Eigentumswohnung müssen Sie auch wieder die Gesetze des Wohneigentumsrecht Berlin kennen.

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