Anwalt Immobilienrecht Berlin

Anwalt Immobilienrecht Berlin – Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Grundstücksrecht

Anwalt Immobilienrecht Berlin: Unser Anwalt Immobilienrecht Berlin hat seinen Sitz in Berlin und vertritt Sie darüber hinaus im gesamten Bundesgebiet. Die Kanzlei ist im Immobilienrecht, Grundstücksrecht und Wohneigentumsrecht tätig. Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen rund um die Rechtsbereiche, die den Erwerb, die Überlassung, die Belastung, den Kauf und Verkauf und die Nutzung einer Immobilie betreffen.

Das Immobilienrecht beinhaltet, neben dem Eigentumserwerb von Grundstücken und Immobilien, auch das Wohneigentumsrecht, das im Wohneigentumsgesetz (WEG) geregelt ist.

Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne genauer vorstellen, was wir als Anwalt Immobilienrecht Berlin für Sie tun können, in welchen Rechtsfragen Sie sich an uns wenden können und welche Fachbegriffe aus dem Immobilienrecht für Sie relevant sind.

Das kann Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht für Sie tun:

  1. Beratung und Vertretung in allen Rechtsfragen im Immobilienrecht
  2. Anwalt für Immobilienrecht in Berlin, Brandenburg und im gesamten Bundesgebiet
  3. Prüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen
  4. Beratung im Wohneigentumsrecht (WEG-Recht)
  5. Vertretung bei Mietstreitigkeiten
  6. Übernahme aller Grundbuchangelegenheiten
  7. Anfechtung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Anwalt Immobilienrecht Berlin

Anwalt Immobilienrecht Berlin

Rechtsanwalt im Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Baurecht und Mietrecht

Der Immobilienmarkt boomt. Für Käufer aktuell eine lohnende Investition, denn ein Ende ist nicht abzusehen. Für Verkäufer auf der anderen Seite die beste Zeit, um Immobilien gewinnbringend zu verkaufen. Hinzu kommen die niedrigen Zinsen für Darlehen (Immobilienkredit), die eine Finanzierung sehr attraktiv machen.

Ob es die Verwirklichung des eigenen Wohntraumes ist, eine Kapitalanlage oder der Verkauf einer Immobilie – für alle Beteiligten ist die Immobilientransaktion mit hohen Investitionen verbunden. Den Grundstein für eine erfolgreiche Immobilientransaktion bildet das Immobilienrecht, das sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer mit rechtlichen Risiken verbunden ist.

Unser Rechtsanwalt Immobilienrecht Berlin bietet allen Beteiligten die ausführliche Beratung im Vorfeld und den anschließenden rechtssicheren Abschluss des Kaufvertrages. Die Investition oder der Verkauf bergen Risiken, die rechtsunkundige Personen nicht immer abschätzen können. Was auf den ersten Blick sehr plausibel klingt und aussieht, kann sich auf den zweiten Blick als nachteilig herausstellen. Zudem werden einige Risiken im Vorfeld gar nicht bedacht, denn zunächst steht die Freude über den Kauf der Immobilie im Vordergrund.

Immobilienrecht Berlin – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-5487 5353

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Berlin-Rechtsanwalt-Immobilienrecht.de

Augen auf beim Makler oder Bauträger – Ihr Anwalt Immobilienrecht Berlin schaut genau hin

Ihr Anwalt Immobilienrecht Berlin kann Ihnen im Vorfeld Antworten und Informationen auf viele Rechtsfragen geben. Wir unterstützen unsere Mandanten loyal und engagiert, denn Recht hat nicht immer, wer Recht bekommen. Genau hinschauen und die Augen aufmachen, denn gerade bei einem Kauf über einen Makler oder im Falle eines Grundstückskaufs, bei einem Bauträger, können sich schon kleine Fehler im Vertrag zu hohen Summen auswirken, die Sie später sehr bereuen werden. Selbstverständlich sieht jeder seinen eigenen Vorteil, davon kann sich niemand ausnehmen.

Unser Anwalt Immobilienrecht Berlin sieht Ihren Vorteil, von der ersten Beratung bis zum rechtssicheren Abschluss des Vertrages. Selbst der Beurkundungstermin beim Notar kann Ihnen keine endgültige Sicherheit geben, denn der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und wird weder Sie, noch die andere Vertragspartei beraten. Der Käufer ist immer für sich selbst verantwortlich und gut beraten sich anwaltlichen Beistand zu suchen, der in bei allen Fragen unterstützt und zu seinem Vorteil berät.

Ihr Anwalt für Immobilienrecht in Berlin beantwortet folgende Fragen:

  1. Wie sieht ein Immobilienkaufvertrag aus, der Ihre Interessen berücksichtigt?
  2. Welche steuerlichen Fragen stellen sich bei einer Immobilientransaktion?
  3. Wie sieht der optimale Finanzierungsvertrag aus?
  4. Wie kann ein Vertrag aussehen, der zur Belastung eines Grundstückes zu Kreditsicherungszwecken abgeschlossen wird?
  5. Wie sehen die Konsequenzen aus, wenn Grundpfandrechte oder Grunddienstbarkeiten am ausgewählten Objekt bestehen?
  6. Wo lässt sich feststellen, ob die Immobilie denkmalgeschützt ist?
  7. Welche Folgen hat es, wenn der bestehende Eigentümer vor dem Verkauf Mietverträge abschließt?

Kompetenz im Immobilienrecht Berlin – Unsere Mandanten vertrauen auf den Anwalt

Wie Sie sehen können, umfasst das Immobilienrecht zahlreiche Fragen und wir haben Ihnen nur einen sehr kleinen Teilbereich vorgestellt. Vertrauen Sie auf die Kompetenz im Immobilienrecht Berlin und verlassen Sie sich auf die fachliche Kompetenz unseres Rechtsanwaltes. Wir vertreten Ihre Interessen und schaffen Sicherheit, dass die von Ihnen gewünschte Immobilie ein Traum bleibt und nicht zum Albtraum wird.

Auch beim Verkauf ist die rechtliche Vertretung wichtig. Dazu zählen unter anderem die Absicherung der Zahlung des Kaufpreises und die Eindämmung der Haftungsrisiken.

Ganz egal, auf welcher Seite Sie stehen, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Nachfolgend möchten wir Ihnen die wesentlichen Punkte und Schritte des Immobilienkaufes und Verkaufes vorstellen. Das Immobilienrecht ist mit unzähligen Fachbegriffen versehen, die für den Laien auf den ersten Blick kompliziert klingen, aber mit Hilfe des Anwaltes für Immobilienrecht Berlin schnell verständlich werden.

Rechtsanwalt für Immobilienrecht im gesamten Bundesgebiet

Unser Rechtsanwalt für Immobilienrecht vertritt Sie im gesamten Bundesgebiet. Ihnen entstehen hohe Kosten, wenn Sie einen Rechtsanwalt außerhalb Ihrer Stadt beauftragen? Nein, denn auch für dieses Problem haben wir eine Lösung. Alle außergerichtlichen Verhandlungen erfolgen schriftlich und fernmündlich und somit ortsunabhängig. Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung vor Ort erforderlich, erfolgt diese selbstverständlich im Rahmen des Mandats.
Sie besitzen eine Immobilie in Berlin, sind aber selbst in Hamburg, Köln, Frankfurt, München oder einer anderen Stadt ansässig? Lassen Sie sich in Rechtsfragen von unserem Rechtsanwalt Immobilienrecht Berlin vertreten. Wir sind vor Ort, um Ihre Interessen an als unser Mandant zu vertreten.

Anwalt Immobilienrecht Berlin – Kaufvertrag und Auflassung

Im Immobilienrecht ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Immobilie oder eine Eigentumswohnung der notariellen Beurkundung bedarf, damit der Kaufvertrag rechtswirksam wird. Sie können also keinen Kaufvertrag aufsetzen, indem beide Parteien unterschreiben und diesen für gültig erklären. Erst die notarielle Beurkundung lässt den Kaufvertrag rechtswirksam werden. Die Beurkundung übernimmt der Notar. Bei der Ausgestaltung des Kaufvertrages kann Ihnen unser Anwalt Immobilienrecht Berlin zur Seite stehen. Wir prüfen den Kaufvertrag für Sie oder gestalten diesen für Sie.

Auch die Auflassung muss notariell beurkundet werden, damit sie rechtswirksam wird. Die Auflassung bezeichnet im Immobilienrecht die Einigung zwischen beiden Vertragsparteien, zur Übertragung des Eigentums. Das Eigentum kann eine Immobilie, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück sein. Auch die Auflassung muss in beidseitiger Anwesenheit der Vertragsparteien vor einem Notar erklärt werden. Sie können sich durch Ihren Anwalt Immobilienrecht Berlin vertreten lassen.

Anwalt Immobilienrecht Berlin – Vormerkung und Eintragung im Grundbuch

Mit der Vormerkung, oder auch Auflassungsvormerkung genannt, übernimmt das Immobilienrecht eine Schutzfunktion. Die Vormerkung sichert einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine dingliche Rechtsänderung. Zudem kann die Vormerkung auch zur Sicherung zukünftiger und bedingter Ansprüche im Immobilienrecht verfasst werden. Eine Verfügung, die nach der Eintragung der Vormerkung über das Grundstück oder das Recht getroffen wird, ist insoweit unwirksam, als sie den Anspruch vereitelt oder beeinträchtigen würde. Ihr Anwalt Immobilienrecht Berlin berät und informiert Sie gerne persönlich zur Vormerkung.

Eine weitere wichtige Funktion im Immobilienrecht besitzt die Grundbucheintragung, ohne die kein rechtswirksamer Immobilienkaufvertrag zustande käme. Gerne prüfen oder schaffen wir die Voraussetzungen für eine wirksame Eintragung in das Grundbuch. Für die rechtswirksame Übertragung des Immobilieneigentums ist die Grundbucheintragung gesetzlich vorgeschrieben. Doch aus hieraus stellen sich Fragen, denn zum Beispiel im Wohnungseigentumsrecht bedarf es die Zustimmung des Verwalters und/oder der anderen Wohnungseigentümer. Lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt Immobilienrecht Berlin und bundesweit informieren, beraten und unterstützen.

Anwalt Immobilienrecht Berlin – Unbedenklichkeitsbescheinigung und Hypothek

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet die Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass dem Immobilienkauf keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. Erst, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, kann der Käufer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, wenn die Grunderwerbssteuer entrichtet wurde. Für das Immobilienrecht und Grundstücksrecht Berlin stellt die Finanzbehörde Berlin die Bescheinigung aus.

In der Regel werden Grundstückskäufe und Immobilienkäufe über ein Darlehen finanziert. Zur Absicherung des Immobiliendarlehens fordern Banken in der Regel eine sogenannte Hypothek, auch Grundschuld genannt. Das Grundstück wird beliehen und geht im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers in den Besitz des Darlehensgebers, also der Bank über. Die Hypothek / Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld, obwohl diese Begriffe häufig und fälschlicherweise synonym verwendet werden: Die Hypothek ist abhängig von der zu sichernden Forderung. Ist die Forderung erloschen, erlischt auch die Hypothek. Die Grundschuld jedoch besteht auch, wenn die Forderung getilgt wurde und kann dann zur Sicherung anderer Darlehen herangezogen werden. Gerne berät Sie unser Anwalt Immobilienrecht Berlin, welche Form der Darlehenssicherung für Sie positiver ist.

Anwalt Immobilienrecht Berlin – Reallast, Dienstbarkeit und Grundberichtigung

Die Reallast bezeichnet im Immobilienrecht eine dingliche Belastung des Grundstückes, aus der sich wiederkehrende Leistungen an den Begünstigten ergeben. Die Reallast kann in Form von Geldleistungen oder Sachleistungen vereinbart werden.

Die Dienstbarkeit hingegen bezeichnet im Immobilienrecht und Grundstücksrecht das dingliche Nutzungsrecht an einem Grundstück. Das dingliche Nutzungsrecht kann beispielsweise ein Dauerwohnrecht oder Wegerecht sein.

Anwalt Immobilienrecht Berlin – Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) ist sehr umfassend und sollte in einigen Teilen vor dem Kauf einer Eigentumswohnung bekannt sein. Wohnung kaufen, zufrieden leben? Nein, das ist leider nicht alles, wie Ihnen unser Anwalt Immobilienrecht Berlin gerne persönlich erklärt. Nachfolgend zwei wesentliche Punkte aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht).
Eigentumswohnungen entstehen zum einen, wenn ein Gebäude durch eine sogenannte Teilungserklärung des Eigentümers in Mieteinheiten aufgeteilt wird. Zum anderen können Eigentumswohnungen auch durch die vertragliche Vereinbarung der Miteigentümer begründet werden. Verträge, die Eigentumswohnungen entstehen lassen, sind formbedürftig und sollten in jedem Fall von einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht vorbereitet werden.

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) sieht rechtliche Grundlagen für Eigentumswohnungen vor. Es gestattet aber auch Abweichungen, die von der Eigentümergemeinschaft geregelt werden können. Diese Änderungen und Abweichungen müssen in der Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind oder rechtssicheren Beistand wünschen, wenden Sie sich an unseren Anwalt Immobilienrecht Berlin. Wir sind in Berlin und bundesweit für Sie tätig.

Anwalt Immobilienrecht Berlin – Mängel, wenn es zu Problemen kommt

Neben der Übervorteilung des Käufers und anderen rechtlichen Hindernissen in einem Immobilienkaufvertrag, kann es zu weiteren Unannehmlichkeiten im Immobilienrecht kommen. So besteht die Aufklärungspflicht, die den bisherigen Eigentümer verpflichtet den Käufer über Mängel an der Bausubstanz und/oder gesundheitsschädliche Altlasten zu informieren. Was aber, wenn Mängel oder Altlasten bewusst verschwiegen wurden? In diesem Fall kann der Kaufvertrag zwar angefochten werden, jedoch ist in den meisten Fällen Rechtsbeistand erforderlich. Wer als bisheriger Eigentümer bewusst Mängel verschweigt, wird sich bei Anfechtung des Kaufvertrages kaum einfach geschlagen geben. Sie aber auch nicht, denn unser Rechtsanwalt Immobilienrecht Berlin macht Ihre Gewährleistungsansprüche geltend.

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Ersteinschätzung von Ihrem Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin

Sie wünschen zunächst eine Ersteinschätzung, bevor Sie sich entscheiden unser Mandant zu werden? Sicher, das verstehen wir, denn nicht jede rechtliche Unsicherheit oder Auseinandersetzung bedarf gleich eines Anwaltes. Sie erhalten von uns eine Ersteinschätzung und können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie sich anwaltliche Hilfe durch Ihren Anwalt Immobilienrecht Berlin holen möchten.

Baurecht und Grundstücksrecht im Immobilienrecht – Den Hausbau rechtssicher begleitet wissen

Die Freude ist groß. Das Grundstück ist gefunden und in Ihrer Fantasie wissen Sie schon genau, wann die Bagger anrücken, wo das Wohnzimmer den Ausblick in den Garten bietet und die Kinder haben ihre Zimmer auch schon untereinander verteilt. Damit Ihr Traum vom eigenen Haus nicht platzt, brauchen Sie a) Geld, b) gute Nerven und c) bestenfalls anwaltlichen Beistand. Mit dem Kauf des Grundstückes ist es noch nicht getan und leider mit der Beauftragung des Architekten, der Ihr Traumhaus plant, auch nicht.

Das Baurecht verhilft Ihnen zu Ihrem Recht, wenn Sie denn um dieses Recht wissen. Sonst birgt es allerlei Tücken, die aus Unkenntnis später viel Geld kosten können. Als Rechtsanwalt für Grundstücksrecht Berlin begleiten wir Sie vom ersten Interesse an einem Grundstück bis zum Abschluss des Kaufvertrages. Wir kümmern uns um die Abwicklung des Grundstückkaufvertrages, die Grundschuld/Hypothek und deren Löschung, Sachmangel und Rechtsmangel am Grundstück und in allen weiteren Fragen rund um die Gestaltung des Immobilienkaufes.

Rechtsanwalt für Wohneigentumsrecht Berlin und bundesweit

Das WEG-Recht haben wir bereits angesprochen. Als Anwalt Immobilienrecht Berlin beraten wir Sie in allen Fragen im WEG-Recht und vertreten Ihre Interessen als unser Mandant. Wir beantworten allgemeine Fragen zum Wohnungseigentum, kümmern uns um Streitigkeiten zwischen Eigentümern, setzen Instandsetzungsansprüche gegen die Gemeinschaft durch und vertreten Sie in Anfechtungsklagen. Ob Eigentümer, WEG-Verwalter oder Beirat, Ihr Recht ist bei uns in guten Händen.

Zu den wichtigen Themen im Wohneigentumsrecht gehören auch: die Einsicht-Auskunft, die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan, die Instandhaltungsrücklage und der Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung, bauliche Veränderungen, Schäden am Gemeinschaftseigentum und der aktuelle Stand des Sachkundenachweises.

Unser Service im Immobilienrecht, Grundstücksrecht und Wohneigentumsrecht

Als Anwalt Immobilienrecht Berlin, Grundstücksrecht und Wohneigentumsrecht vertreten wir unsere Mandanten in Berlin und bundesweit. Wir betreuen Privatpersonen, gewerbliche Investoren, Wohneigentumsverwalter, Vermieter und Mieter, Käufer und Verkäufer in allen Rechtsgebieten rund um das umfassende Immobilienrecht. Ob Immobilienkaufvertrag, Grundstückskaufvertrag, gewerbliche Immobilientransaktionen, Immobilienkauf in Mieteigentum oder Immobilienfinanzierung – Ihre Immobilienrecht wird von uns vertreten.

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