Anwalt für WEG Recht Berlin

Anwalt für WEG Recht Berlin – Rechtsberatung für Eigentümer und Verwalter

Anwalt für WEG Recht Berlin: Als Rechtsanwalt für WEG Recht biete ich Ihnen kompetente Rechtsberatung für Eigentümer und Verwalter in Berlin. Das Wohneigentumsrecht ist sehr komplex und sollte Ihnen in Teilen vor dem Kauf einer Eigentumswohnung bekannt sein. Aber auch während Ihrer Zeit als Eigentümer und in Ihrer Tätigkeit als Verwalter stehen wir Ihnen als Anwalt für WEG Recht Berlin zur Seite.

Anwalt für WEG Recht Berlin

Anwalt für WEG Recht Berlin

Aber auch der Kauf gewerblicher Immobilien birgt Risiken, die abgesichert werden wollen. Mit der richtigen anwaltlichen Betreuung im Immobilienrecht begleitet Ihr Anwalt Hauskauf Berlin den Immobilienkauf. Anlauf, Verkauf, Finanzierung, Verwaltung oder Vermietung, Ihr Recht ist bei unserem Anwalt Hauskauf Berlin in guten Händen.
Der Traum von den eigenen vier Wänden kann schnell zum Albtraum werden, denn Wohnungseigentum kann auch Probleme mit sich bringen, die zukünftigen Eigentümern nicht bekannt sind. Mit der Rechtsberatung für zukünftige Eigentümer können Sie sich vor dem Kauf der Eigentumswohnung ausführlich über die Pflichten informieren, die auf Sie als Eigentümer zukommen. Setzen Sie sich mit dem WEG-Recht auseinander und überlegen Sie gemeinsam mit mir, ob eine Eigentumswohnung die passende Investition für Sie ist.

Anwalt für WEG Recht Berlin – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-5487 5353

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Berlin-Rechtsanwalt-Immobilienrecht.de

Anwalt für WEG Recht Berlin – Rechtsberatung Käufer

Was ist Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum? Wie finanzieren sich die Umlagen und wozu bedarf es einer Eigentümerversammlung? Und warum brauche ich für manche Vorhaben die mehrheitliche Zustimmung der Eigentümerversammlung? Was ist eine Teilungserklärung und wozu benötigt die Eigentümerversammlung einen Verwalter?

Diese und viele andere Fragen sowie Meinungsverschiedenheiten stellen sich Eigentümern, die sich spätestens mit dem Kauf einer Eigentumswohnung mit dem Wohneigentumsrecht beschäftigen müssen. Die Wohnung, die das Sondereigentum darstellt, kann renoviert werden, wie man als Eigentümer möchte. Aber über das Gemeinschaftseigentum stimmt die Eigentümerversammlung ab. Wird zum Beispiel mehrheitlich beschlossen die Fassade sanieren und streichen zu lassen, muss man sich unterordnen und die anfallenden Kosten bezahlen.

Sie können Beschlüsse der Eigentümerversammlung anfechten, müssen aber dazu unbedingt die vorgegebenen Fristen einhalten. Ihr Anwalt für WEG Recht Berlin berät Sie und vertritt Sie auch vor Gericht, wenn dies notwendig werden sollte.

Anwalt für WEG Recht Berlin – Rechtsberatung für Eigentümer

Was viele Käufer einer Eigentumswohnung im Vorfeld nicht wissen, mit dem Kauf werden Sie Teil der Eigentümergemeinschaft und müssen Rücksicht auf die anderen Eigentümer nehmen und sich deren Willen, sofern dieser mehrheitlich beschlossen wurde, fügen. Nicht immer ganz einfach, wenn diese Interessen aufeinandertreffen und Sie als Eigentümer nicht zufrieden sind.

Auch als Teil der Eigentümergemeinschaft müssen Sie nicht alles hinnehmen und können sich in Streitfragen anwaltlich beraten lassen, bzw. auch gerichtlich vertreten lassen. Sie können Beschlüsse anfechten und Einwand erheben. Am häufigsten vertreten wir als Anwalt für WEG Recht Berlin Eigentümer, die mit der Beschlussfassung nicht einverstanden sind und Klage erheben möchten. Lassen auch Sie als Eigentümer Ihre Interessen anwaltlich vertreten. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und Kompetenz im WEG-Recht und vertreten Sie loyal.

Anwalt für WEG Recht Berlin – Rechtsberatung für Verwalter

Das Wohneigentumsgesetzt schreibt einen Verwalter für die Wohneigentumsverwaltung vor. Jede Eigentümergemeinschaft muss also einen WEG-Verwalter einsetzen, der bestimmte Aufgaben übernimmt. Der WEG-Verwalter verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum nach § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes, kurz WEG genannt.

Die Interessen und Vorstellungen der Eigentümer zu vereinen und der Eigentümergemeinschaft als Verwalter gerecht zu werden, gelingt nicht immer. Der WEG-Verwalter wird für vieles verantwortlich gemacht und nicht selten sieht er sich mit Klagen konfrontiert. Das Wohneigentumsgesetz macht es leider auch nicht einfacher, denn hier bleibt vieles offen, bzw. lässt das WEG viel Spielraum Sachlagen zu interpretieren.

Sie als WEG-Verwalter müssen kaufmännische, technische, rechtliche und organisatorische Aufgaben übernehmen. Plötzlich ist ein Eigentümer nicht mit der Hausordnung einverstanden. Findet, dass die Gelder für die Instandhaltungsrücklage zu gering sind. Oder bemängelt den Wirtschaftsplan. Lässt sich die Unzufriedenheit nicht in einem Gespräch beseitigen, lassen sich einige Eigentümer vom Gang zum Rechtsanwalt nicht abhalten. Mit mir als Anwalt für WEG Recht Berlin haben Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der Ihre Rechte und Interessen als WEG-Verwalter vertritt.

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