Immobilienrecht Definition – Grundstücks- bzw. Liegenschaftsrecht

Immobilienrecht Definition – Grundstücks- bzw. Liegenschaftsrecht

Immobilienrecht Definition: Klar definiert ist das Immobilienrecht nicht. Genau genommen bezeichnet Immobilienrecht als Oberbegriff nur alle rechtlichen Aspekte, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen.

Immobilienrecht Definition

Immobilienrecht Definition

Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen privatrechtlichen Vorschriften und öffentlich-rechtlich Vorschriften in der Immobilienrecht Definition.

Zu den privatrechtlichen Vorschriften gehören:

  1. Immobilienkaufvertragsrecht
  2. Beurkundungsgesetz
  3. Grundbuchordnung
  4. Erbbaurechtsgesetz
  5. Maklerrecht
  6. Wohnungsvermittlungsgesetz
  7. Maklerverordnung
  8. Bauträgerverordnung
  9. Wohnraummietrecht
  10. Gewerberaummietrecht
  11. Betriebskostenverordnung
  12. Pachtrecht
  13. Wohneigentumsgesetz

Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften gliedern sich in:

  1. Maklerrecht nach der Gewerbeordnung
  2. Baugesetzbuch
  3. Landesbauordnungen der Bundesländer
  4. Energieeinsparverordnung
  5. Grunderwerbssteuergesetz
  6. Erbschaftssteuergesetz
  7. Schenkungssteuergesetz
  8. Einkommenssteuergesetz

Nun ist es nicht ganz einfach das Immobilienrecht in all seinen Details zusammenzufassen. Wir fassen deshalb nur die Punkte kurz zusammen, die für Sie als Immobilienkäufer interessant sind.

Immobilienrecht Berlin – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-5487 5353

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Berlin-Rechtsanwalt-Immobilienrecht.de

Immobilienrecht Definition – Das Immobilienkaufvertragsrecht

Wenn Sie keine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, werden Sie im Alltag kaum mit dem Immobilienrecht in Berührung kommen. Das Immobilienkaufvertragsrecht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und ist für Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer interessant.
Kaufverträge über Immobilien sind beurkundungspflichtig. Die endgültige und rechtskräftige Übertragung des Eigentums erfolgt erst mit der Eintragung in das Grundbuch. Die Eigentumsübertragung muss vor einem Notar erklärt werden. Zu den wichtigsten Begriffen im Immobilienkaufvertragsrecht gehören u.a. die Auflassungsvormerkung, die Belastungsvollmacht, die Grundschuld, das Vorkaufsrecht, die Kaufpreisfälligkeit und der Nutzen- und Lastenübergang.

Immobilienrecht Definition – Streitigkeiten und Auseinandersetzungen

Auch Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn, Mietern und Vermietern oder innerhalb einer Eigentümergemeinschaft fallen unter das Immobilienrecht. Mal sind es Zweige, die über die Grenze des Zaunes wachsen. Mal sind es Schönheitsreparaturen, die der Mieter nicht übernehmen will oder ausstehende Mietzahlungen. Und mal sind es Wünsche des Eigentümers der Eigentumswohnung, die mehrheitlich in der Eigentümergemeinschaft nicht genehmigt werden. Mit anwaltlicher Hilfe und dem Immobilienrecht müssen diese Streitigkeiten dann geklärt werden. Leider lässt das Immobilienrecht viele Fragen offen, sodass Auseinandersetzungen häufig vor Gericht geklärt werden müssen.

Immobilienrecht Definition – Das Wohnungseigentumsgesetz

Bei rund 4,5 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland nimmt das Wohnungseigentumsgesetz innerhalb des Immobilienrechts einen großen Stellenwert ein. Der Wohnungseigentümer erwirbt mit dem Kauf der Eigentumswohnung Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Die Details dazu regelt das Wohnungseigentumsgesetz. Hier ist auch vorgeschrieben, dass Wohnungseigentümergemeinschaften durch einen WEG-Verwalter verwaltet werden. Die Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters sind ebenfalls im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.

Immobilienrecht Definition – Das Wohnraummietrecht

Das Wohnraummietrecht regelt alle Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Leider auch nicht immer ganz eindeutig, denn im Immobilienrecht landen Streitfälle zwischen Mietern und Vermietern immer wieder vor Gericht, da sich das Immobilienrecht nicht eindeutig äußert. Hinzu kommt, dass jedes Jahr neue Urteile gefällt werden, die alte Urteile aufheben und die Rechtslage neu bewertet werden muss.

Definition der Leistungen, die unter das Immobilienrecht fallen

Wir definieren die Leistungen, die unter das Immobilienrecht fallen. In der Regel wird dazu ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht beauftragt.

Auszug aus den Leistungen des Immobilienrechts:

  1. Beratung rund um die Immobilie
  2. Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen (Haus, Eigentumswohnung, Grundstück)
  3. Immobilien in der Zwangsvollstreckung
  4. Nachbarschaftsrecht
  5. Grundstücksrecht
  6. Liegenschaftsrecht
  7. Maklerrecht

Auch dieser Auszug ist wieder nur eine Kurzfassung, denn die Immobilienrecht Definition wäre sehr viel umfassender. Wenn Ihr Thema, zudem Sie eine Rechtsberatung im Immobilienrecht wünschen, nicht aufgeführt ist, sprechen Sie uns bitte an. Ausführliche und weiterführende Informationen zum Thema Immobilienrecht Definition, finden Sie hier.

Beratung zur Immobilienrecht Definition

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Immobilienrecht wünschen, in einem konkreten Fall anwaltlich vertreten werden müssen oder Wünsche an mich als Rechtsanwalt für Immobilienrecht haben, die ich in der Immobilienrecht Definition nicht aufgeführt habe, sprechen Sie mich bitte persönlich an.

Ich berate und vertrete meine Mandanten im Immobilienrecht in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit. Mit meiner langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz im Immobilienrecht und Grundstücksrecht biete ich Ihnen Beratung und anwaltliche Vertretung im gesamten Immobilienrecht. Ganz egal, wie aussichtslos Ihnen Ihr Fall erscheint, wir schauen ihn uns zuerst gemeinsam an und erörtern dann realistische Chancen. Senden Sie mir eine Mail oder rufen Sie mich an.

Immobilienrecht Berlin – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-5487 5353

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Berlin-Rechtsanwalt-Immobilienrecht.de