Eigentumsrecht Grundstück Berlin
Eigentumsrecht Grundstück Berlin – Rechte und Pflichten für Eigentümer
Das Eigentumsrecht Grundstück Berlin ist für jeden Besitzer einer Immobilie und/oder eines Grundstücks ebenso interessant wie für den Käufer. Doch wie sehen die Rechte und Pflichten aus und wer beantwortet rechtliche Fragen zum Eigentumsrecht Grundstück Berlin?
Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin ist meine Kanzlei der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Beratung oder anwaltliche Vertretung zum Eigentumsrecht von Grundstücken in Berlin suchen. Schon der Kauf eines Grundstückes unterscheidet sich wesentlich von anderen Geschäften. Auch die Rechtslage ist deutlich komplizierter, zum Beispiel, wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten möchten.
Nachfolgend möchte ich Ihnen das Eigentumsrecht Grundstück Berlin etwas genauer vorstellen. Nehmen Sie Kontakt zu mir als Anwalt für Immobilienrecht auf, wenn Sie eine Beratung oder anwaltliche Vertretung benötigen. Sie erreichen mich telefonisch oder ganz einfach per Mail. Schildern Sie mir Ihren Fall gerne per Mail und ich sende Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für meine Leistungen zu.
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Telefon 030-5487 5353
Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Berlin-Rechtsanwalt-Immobilienrecht.de
Eigentumsrecht Grundstück Berlin – Der Grundeigentümer
Die Begriffe „Grundbesitzer“ und „Grundeigentümer“ werden ganz häufig synonym zueinander verwendet. Rechtlich ist das nicht richtig, denn der Besitzer eines Grundstücks ist nicht gleich der Eigentümer. Grundstückseigentümer ist erst, wenn nach Bezahlung des Kaufpreises der Käufer in das Grundbuch eingetragen wurde. Die Bezahlung des Grundstücks macht also alleine noch keinen Eigentümer. Die Grundbucheintragung muss notariell erfolgen, um ihre Gültigkeit zu erlangen.
Eigentumsrecht Grundstück Berlin – Die Haftbarkeit
Die Haftbarkeit des Eigentümers ist sehr interessant, denn der Eigentümer eines Grundstücks kann unbegrenzt für Schäden haftbar gemacht werden, wenn die Instandhaltungspflicht oder Verkehrssicherungspflicht nicht eingehalten wurde. Als Anwalt für Immobilienrecht werde ich ganz häufig um Rat gefragt, wenn die Gehwege glatt wurden oder das nasse Laub den Gehweg hat glatt werden lassen und eine Person gestürzt ist. Unfälle auf dem eigenen Grundstück können sehr teuer werden, denn der Eigentümer des Grundstücks hat dafür zu sorgen, dass der Gehweg passierbar ist. Mit welchen Versicherungen können sich Grundstückseigentümer schützen? Ich rate meinen Mandanten in jedem Fall zu einer Grundbesitzer-Haftpflicht-, Hausrats-, Unfall- und Wohngebäudeversicherung. Die Versicherungen decken Schäden ab, die an der Immobilie oder auf dem Grundstück entstehen.
Eigentumsrecht Grundstück Berlin – Die Finanzierung und Beleihung
Der Kauf eines Grundstücks ist eine große finanzielle Investition, die in der Regel über ein Darlehen getätigt wird. Dieses Darlehen muss gesichert werden, falls der Grundstückskäufer seinen Verpflichtungen der Tilgung nicht mehr nachkommen kann. Grundstückskäufer können zwischen einer Hypothek und der Grundschuld wählen. Heute ist die Grundschuld die am meisten gewählte Finanzierung eines Grundstücks, denn sie hat gegenüber der Hypothek einen wesentlichen Vorteil.
Während die Hypothek nach der Tilgung erlischt, bleibt die Grundschuld bestehen. Die Tilgung wird zwar in das Grundbuch eingetragen, aber der Grundstückseigentümer kann die Grundschuld bei ausreichender Bonität jederzeit für ein neues Darlehen als Sicherheit verwenden. Das ist günstiger und unkomplizierter als die Hypothek, die jedes Mal neu in das Grundbuch eingetragen werden müsste.
Rechtsanwalt für Immobilienrecht Berlin – Beratung und Vertretung zum Eigentumsrecht
Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin jederzeit beratend zur Seite, wenn Sie Rechtsfragen zum Eigentumsrecht an Grundstücken haben. Ob Sie planen ein Grundstück zu kaufen, ein Grundstück verkaufen möchten oder bereits Eigentümer sind und mit rechtlichen Unklarheiten oder Streitigkeiten konfrontiert werden, als Rechtsanwalt für Immobilienrecht bin ich der richtige Ansprechpartner.
Ich berate und vertrete Sie in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit. Ob Berlin, Hamburg, Köln oder München, mit mir haben Sie jederzeit einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite, der Sie loyal vertritt.
Neben dem Teilbereich des Eigentumsrechtes stehe ich Ihnen im gesamtem Immobilienrecht zur Seite. Für weiterführende Informationen über meine Leistungen empfehlen ich Ihnen unter anderem die Themen Grundstücksrecht Berlin und Rechtsberatung Immobilienkauf Berlin.
Ich würde mich freuen, wenn auch Sie mir Ihr Vertrauen schenken und ich Sie bald als meinen Mandanten begrüßen darf.
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