Wohnungseigentumsrecht Berlin

Wohnungseigentumsrecht Berlin – Rechtsanwalt für Wohnungseigentum

Wohnungseigentumsrecht Berlin: Mit Ihrem Rechtsanwalt für Mietrecht sind Sie auf der sicheren Seite. Das Wohnungseigentum bezeichnet in Deutschland das Eigentum an einer einzelnen Wohnung, besser bekannt als Eigentumswohnung. Das Eigentum an der Wohnung wird durch die Eintragung in das Grundbuch rechtskräftig und über das Wohnungseigentumsrecht gesetzlich geschützt.

Das Wohnungseigentumsrecht Berlin umfasst drei Bereiche, die untrennbar miteinander verbunden sind:

  1. Das Sondereigentum an den Räumen der Wohnung
  2. Den Mieteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum
  3. Das Mitgliedschaftsrecht an der Wohnungseigentümergemeinschaft

Obwohl die Rechtsverhältnisse klar definiert sind, kommt es immer wieder zu Unklarheiten und Streitigkeiten unter den Eigentümern, die sich nicht mehrheitlich einigen können. So manches Mal gehen die Wünsche und Vorstellungen auseinander und die Differenzen können nicht untereinander geklärt werden. Auch Uneinigkeiten zwischen Eigentümern und Verwalter können zu Problemen werden, die so manches Mal eines Rechtsbeistandes bedürfen.

Wohnungseigentumsrecht Berlin

Wohnungseigentumsrecht Berlin

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei allen Problemen rund um das Wohneigentumsrecht. Ob Miteigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen oder mangelnde Leistungen des Verwalters, wenden Sie sich bei Fragen und Rechtsstreitigkeiten des Wohneigentumsrechts an Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht.

Rechtsanwalt für Mietrecht hilft bei Fragen im Wohnungseigentumsrecht Berlin

Die Uneinigkeiten in einer Eigentümergemeinschaft können sehr weitreichend sein. Die Konstellation birgt einige Risiken, denn die Eigentümergemeinschaft setzt sich aus Besitzer, Nachbar, Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums und Stimmrechtsinhaber zusammen. Positionen, die jedem Eigentümer zustehen und in denen unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen können.
Selten ist man sich so einig, dass jahrelang alles ohne Interessenskonflikte verläuft. Und so manches Mal wird aus dem Wohntraum ein Wohnalbtraum, spätestens, wenn die betroffenen Parteien einen Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht hinzuziehen, weil die Vorstellungen nicht miteinander vereinbar sind.

Im Wohnungseigentumsrecht Berlin sollten zwar alle Fragen geklärt sein, sind es aber letztlich nicht, denn Streitigkeiten kann auch das Wohnungseigentumsrecht nicht beilegen. Als Rechtsanwalt für Wohneigentumsrecht und Mietrecht vertreten wir unsere Mandanten in den folgenden Bereichen:

  1. Teilungserklärung und Bauträgervertrag
  2. Gebrauch des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums
  3. Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  4. Probleme bezüglich des Hausgeldes
  5. Anfechtung von Beschlüssen
  6. Forderungsdurchsetzungen
  7. Individuelle Rechtsfragen im Wohneigentumsrecht

Immobilienrecht Berlin – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-5487 5353

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Berlin-Rechtsanwalt-Immobilienrecht.de

Rechtsanwalt für Mietrecht hilft bei Fragen im Mietrecht

Bevor wir nachfolgend nochmals näher auf das Wohnungseigentumsrecht eingehen, möchten wir Ihnen zusätzlich das Mietrecht in Kürze vorstellen. Die Gesetze und Urteile im Mietrecht sind äußerst komplex und für Laien mitunter schwer verständlich. Als Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fragen rund um das Mietrecht. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, wie Schuhe vor der Wohnungstüre und manchmal sind es komplexe Rechtsfragen, die über Monate hinweg geklärt werden müssen.

Als Anwalt für Mietrecht in Berlin ist es wichtig Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Unserer Kanzlei ist es aber auch wichtig außergerichtliche Lösungen zu suchen und Mietverhältnisse und Nachbarschaftsverhältnisse möglicherweise zu retten.

Im Mietrecht berät und vertritt unsere Kanzlei Sie in folgenden Bereichen:

  1. Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht
  2. Verträge aufsetzen und prüfen
  3. Kündigungen
  4. Betriebskostenabrechnungen
  5. Schönheitsreparaturen und Baumaßnahmen
  6. Schäden durch Vandalismus, Feuer und Wasser
  7. Forderungsdurchsetzungen
  8. Individuelle Rechtsfragen im Mietrecht

Anwalt im Mietrecht für Vermieter und Mieter

Als Anwalt im Mietrecht berate und vertrete ich Sie als Mieter und Vermieter. Jede Partei hat Ihre Interessen, die gewahrt werden sollen. Für den Vermieter stehen andere Fragen im Vordergrund als für den Mieter. Als Fachanwalt für Mietrecht ist dies keineswegs ein Interessenskonflikt, denn selten wenden sich Vermieter und Mieter an den gleichen Rechtsanwalt. Ich berate und vertrete Sie loyal und rechtssicher, ganz egal, ob Sie mich als Vermieter oder Mieter kontaktieren.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – Die wichtigsten Punkte erklärt Ihr Anwalt

Das Wohnungseigentumsgesetz, das kurz WEG genannt wird, ist für jeden Immobilienkäufer interessant, der eine Eigentumswohnung kaufen möchte. Das WEG regelt wichtige Sachverhalte rund um die Eigentumswohnung und das Gemeinschaftseigentum. Und genau hier wird das WEG für jeden Interessenten einer Eigentumswohnung interessant. Sie kaufen nicht nur die Wohnung. Sie werden auch Teil der Eigentümergemeinschaft und haben damit Rechte und Pflichten.

Einführung des WEG
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde 1951 eingeführt und regelt die Entstehung von Wohneigentum, die Verwaltung des Wohn- und Gemeinschaftseigentums und die Aufteilung der Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Außerdem regelt das WEG die Vorschriften der Wohnungseigentümerversammlung und die Beschlussfassungen, die auf der Wohnungseigentümersammlung getroffen werden.

Die Teilungserklärung im WEG
Jeder Immobilienbesitzer ist berechtigt als Eigentümer die Immobilie in Mieteinheiten oder Mieteigentumsanteile aufzuteilen. Über diese Aufteilung in Mieteigentumsanteile wird die Teilungserklärung erstellt, die unter anderem die Gemeinschaftsordnung sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer enthält. Jeder Käufer einer Eigentumswohnung sollte die Teilungserklärung kennen bevor er die Eigentumswohnung kauft, denn sie regelt wichtige Fragen.
Zusätzlich enthält die Teilungserklärung die Zuordnung des Sondereigentums (Wohnung) und Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus).

Der Verwalter im Wohnungseigentumsgesetz
In § 20 WEG ist festgelegt, dass jede Wohnungseigentümerschaft einen Verwalter bestellen muss. Dieser übernimmt kaufmännische, rechtliche, organisatorische und technische Aufgaben, die im Verwaltervertrag festgehalten werden. Sofern die Eigentümer dies wünschen, kann der Verwalter von einem Verwaltungsbeirat unterstützt werden. Wichtig dazu ist der § 29 WEG.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum im WEG
Rund um das WEG kommt es immer wieder zu Unklarheiten und Streitigkeiten. Diese drehen sich um die Definition Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Meist kommt es aus Unkenntnis zu Ärgernissen, denn beide Begriffe sind im WEG klar definiert. Davon abweichend kann die Eigentümergemeinschaft Regelungen festlegen, die dann in den Protokollen der Eigentümerversammlung festgehalten werden.

Wohnungseigentumsrecht Berlin – erfolgreich zum Eigentum

Den Traum vom Eigenheim teilen sich viele Deutsche. Während die einen gerne eine Immobilie kaufen möchten, träumen die anderen von einer Eigentumswohnung. Gerade jetzt ist die Investition in eine Eigentumswohnung in einer Großstadt oder nahe einem Ballungszentrum sehr attraktiv. Wohnraum ist knapp und das wird sich in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Dementsprechend stark nachgefragt sind Immobilien und wer jetzt investiert kann relativ hohe Preise mit verhältnismäßig niedrigen Zinsen wieder ausgleichen.

Doch wie wird der Traum vom Eigentum am sichersten zur Realität? Mit den Tipps unserer Rechtsanwaltskanzlei und der persönlichen Beratung unseres Anwaltes für Wohnungseigentumsrecht Berlin. Lassen Sie sich von der ersten Freude eine Eigentumswohnung gefunden zu haben nicht überrennen, sondern bleiben Sie gelassen und beachten Sie folgende Punkte, die unser Anwalt für Wohnungseigentumsrecht Berlin für Sie zusammengestellt hat.

Die Wohnungsbesichtigung – Stimmen Exposé und Realität überein?

Sie haben eine Eigentumswohnung gefunden und das Exposé klingt traumhaft. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Angaben des Exposés, schauen Sie bei der Wohnungsbesichtigung genau hin. Auch bei Eigentumswohnungen wenden Verkäufer und/oder Makler hin und wieder kleine Tricks an, um die Immobilie attraktiver erscheinen zu lassen als sie tatsächlich ist. Neben der Wohnung selbst, sollten Sie unbedingt auch die Lage und Infrastruktur beachten. Wie wirkt die Nachbarschaft und ist das Viertel vielleicht schon negativ bekannt? Fahren Sie eine halbe Stunde zum Supermarkt und wie sind Ärzte, Kindergarten und Schulen zu erreichen? Schauen Sie sich auch genau den Zustand der Wohnung an. Muss diese nach dem Kauf renoviert oder gar saniert werden, kalkulieren Sie die Kosten dafür ein.

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Die Eigentümergemeinschaft – Nur Nachbarn oder mehr?

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung „erwerben“ Sie auch neue Nachbarn. Nur sind Nachbarn im Falle einer Eigentumswohnung etwas mehr als nur Nachbarn, denn Sie werden Teil der Eigentümergemeinschaft, die über Rechte und Pflichten der Gemeinschaft entscheidet. Ihnen gehört in Zukunft die Wohnung, die als Sondereigentum definiert wird, aber auch ein Teil des Gemeinschaftseigentums. Rechte und Pflichten des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums sind im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt. Darüber hinaus kann die Eigentümergemeinschaft auf den Eigentümerversammlungen Regelungen vereinbaren, die mehrheitlich beschlossen werden. Ob diese immer zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen werden, können Sie im Vorfeld natürlich nicht wissen. Sie können sich aber vor Abschluss des Kaufvertrages die Teilungserklärung, die Protokolle der Eigentümerversammlung und die Gemeinschaftsordnung zeigen lassen. So gewinnen Sie ein Bild über Ihre Rechte und Pflichten und können sich vorher überlegen, ob Sie bereit sind diese mitzutragen.

Die Eigentumswohnung finanzieren – Schnäppchen oder Luxus?

Die Finanzierung der Wohnung muss sorgfältig geplant und kalkuliert werden. Ein besonders häufig gemachter Fehler, die Summe des Kaufpreises wird durchdacht, aber die anfallenden Nebenkosten vergessen. Neben dem Kaufpreis der Eigentumswohnung fallen zusätzlich die Maklerprovision, die Notarkosten, die Grundbuchkosten und die Grunderwerbssteuer an. Schnell kommen noch einmal ein paar tausend Euro hinzu, die unbedingt bei der Darlehenssumme bedacht werden müssen. Auch der Umzug sollte eingeplant werden. Je nach Größe der bisherigen Wohnung und in Inanspruchnahme eines Umzugsunternehmens, können auch für den Umzug noch einmal ein paar hundert Euro anfallen.

Rechtsanwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht Berlin

Kommen wir noch einmal zu den häufigsten Rechtsfragen im Wohneigentumsrecht für die wir als Rechtsanwaltskanzlei um Hilfe gebeten werden. Diese Rechtsfragen beziehen sich vor allem auf folgende Bereiche des Wohneigentumsrechts Berlin:

  1. Abrechnung und Wirtschaftsplan
  2. Bauliche Maßnahmen
  3. Bestellung und Abberufung des Verwalters
  4. Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
  5. Erbfälle
  6. Lasten und Kosten
  7. Eigentümerversammlung
  8. Überwachung des Eingangsbereiches

Aus diesen Bereichen möchten wir Ihnen nachfolgend einige Themen vorstellen, die in vielen Wohnungseigentümergemeinschaften zu Streit führen und für die wir als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Berlin zu Rate gezogen werden. Wenn auch Sie einen Rechtsanwalt suchen, der Ihnen kompetent in Fragen zum Wohnungseigentumsrecht hilft, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin.

Häufige Streitfälle im Wohnungseigentumsrecht Berlin

Abrechnung und Wirtschaftsplan
Die Gesamtabrechnung der Hausgeldzahlungen führt häufig zu Streitigkeiten der Eigentümergemeinschaft. Ob Umlageschlüssel, Ausgaben des Verwalters oder Heizkosten, es sind die unterschiedlichsten Punkte, die in den Hausgeldzahlungen für Streit sorgen können. Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht Berlin schauen wir uns Ihre Gesamtabrechnung gerne an und prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit. Möchten Sie Einspruch einlegen, übernehmen wir dies gerne für Sie und bieten Ihnen anwaltliche Hilfe mit der Sie Ansprüche manchmal schneller durchsetzen können.

Bauliche Maßnahmen
Sie möchten gerne eine Satellitenschüssel anbringen, Ihre Terrasse überdachen oder neue Briefkästen anschaffen lassen? Wo liegt das Sondereigentumsrecht und wo das Gemeinschaftseigentumsrecht? Was dürfen Sie ohne die Zustimmung der Eigentümerversammlung und wo sind Sie an Beschlüsse der Mehrheit gebunden? Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Berlin kläre ich Sie gerne auf und schaue gemeinsam mit Ihnen, welche Maßnahmen Ihnen alleine obliegen und wo Sie den Mehrheitsbeschluss benötigen.

Bestellung und Abberufung des Verwalters
Sie möchten den Verwalter wechseln, weil Sie mit dessen Arbeit nicht zufrieden sind? Sie wissen nicht, ob Unzufriedenheit ein Kündigungsgrund ist und wie die Rechtslage aussieht? Unsere Kanzlei für Wohnungseigentumsrecht Berlin beantwortet Ihnen alle Rechtsfragen rund um die Bestellung und Abberufung des Verwalters. Auch die Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters können wir Ihnen gerne rechtssicher erläutern.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
Was ist Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum? Dürfen Sie neue Fenster einbauen, die Terrasse neu fliesen oder den Garten umgestalten? Wer hält das Treppenhaus sauber und übernimmt den Winterdienst? Diese und viele weitere Rechtsfragen stellen sich in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Immer wieder werden dazu auch Urteile im Wohnungseigentumsrecht Berlin gesprochen, die ältere Urteile aufheben. Nehmen Sie die Beratung unserer Rechtsanwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht Berlin in Anspruch und klären Sie Fragen und Streitigkeiten mit unserer Hilfe.

Erbfälle
Muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Erben der Eigentumswohnung abfinden, auch wenn dieser überhaupt nicht in die Wohnungseigentümergemeinschaft passt? Und wie sieht es überhaupt aus, wenn Sie eine Eigentumswohnung erben und diese verkaufen möchten? Lassen Sie sich beraten, denn Nachlassverbindlichkeiten und neue Eigentümer können viele Fragen aufwerfen, die nicht alle im Wohnungseigentumsrecht Berlin beantwortet werden.

Rechtsanwalt für Wohneigentumsrecht Berlin, Brandenburg und bundesweit

Sie können unseren Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht Berlin, Brandenburg und bundesweit beauftragen. Nicht selten befinden sich Immobilie und Immobilienbesitzer nicht in der gleichen Stadt. So kann es durchaus sein, dass Sie in Hamburg wohnen, aber Eigentumswohnungen in Berlin besitzen. Anders herum können Sie in Berlin leben und Eigentumswohnungen in München besitzen. Wir beraten und vertreten Sie überregional, ganz egal, ob Sie unseren Rechtsbeistand in Berlin, Hamburg oder München benötigen. Um Kosten zu senken, kommunizieren wir fernmündlich oder schriftlich. Ist unsere Anwesenheit als Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht Berlin erforderlich, zum Beispiel für Gericht oder bei einem Notartermin, sind wir selbstverständlich bundesweit vor Ort.

Neben unserem Fachgebiet Wohnungseigentumsrecht Berlin können Sie unsere Kanzlei in allen Fragen des Immobilienrechts, Grundstücksrecht und Mietrecht kontaktieren. Ganz egal, um welches Rechtsthema im Bereich Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht Berlin sich die Fragestellung richtet oder Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, wir sind kompetent für Sie da.

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